25.05.2009

Formale Substantivierungen - kleingeschrieben

Das Urteil des Paris

Das Urteil des Paris

Skulptur: Markus Lüpertz
© Axel Mauruszat

Pronomen ersetzen Nomen, Substantive. Indefinitpronomen ersetzen nicht näher bezeichnete Personen oder Dinge. Deren bekannteste Vertreter sind man, einer, jemand, niemand, etwas, nichts, irgendjemand, irgendeiner, irgendetwas. Sie werden kleingeschrieben.

Manche Wörter - Adjektive, Pronomen - weisen formale Merkmale von Substantivierungen auf, werden aber dennoch auch kleingeschrieben.

Dazu gehören die, die sich auf ein vorhergegangenes oder nachstehendes Substantiv beziehen, also Adjektive, auch Superlative und Komparative. [1]

Von den spielenden Kindern hatten sich die größeren aus dem Sandkasten zurückgezogen.
Das alte Kleid ist mir vertrauter als das neue.
der klügste der Zuhörer, die schönsten der Bewerberinnen

am liebsten, am schönsten, am besten (Antwort auf die Frage Wie?)

Zweifelsfälle ergeben sich bei Pronomen, insbesondere Indefinitpronomen und unbestimmten Zahladjektiven. [2] Sie werden nur, wenn sie als Substantiv durch einen Artikel kenntlich gemacht werden oder eine besondere Hervorhebung ausdrücken, großgeschrieben.

Sie hat das gewisse Etwas.
Er ist ein Niemand.
Ein Nichts kann sie schon aufbringen.

Ein Beispiel dafür findet sich in dem Kirchenlied “Jesus Christus herrscht als König” [3]. Da heißt es in der 3. Strophe: “Gott ist Herr, der Herr ist Einer, und demselben gleichet keiner, …” Hier hat “Einer” kein Bezugswort. Es bedeutet “der Höchste, der Einzige”. Hier wäre inhaltlich ein Bezugswort widersinnig. Deshalb wird hier zur Hervorhebung der Unvergleichlichkeit “Einer” totz seines pronominalen Charakters großgeschrieben. Dagegen  hat “keiner” einen inhaltlichen Bezug zum Vorausgegangenen und wird folglich kleingeschrieben.

Ein umstritteneres Beispiel gibt der Filmtitel “Das Leben der Anderen” ab. Auch hier wird zur Hervorhebung “Andere” großgeschrieben. Das ist ein individueller Spielraum, der als Besonderheit zu betrachten ist. [4]

[1] Amtliche Regelung § 58, (1), (2)

[2] blog.institut1: Indefinitpronomen und unbestimmte Zahladjektive

[3] EG 123

[4] Amtliche Regelung § 58, (5), hier insbesondere E4

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