21.07.2008

Zum Bedeutungswandel des Verbs genießen

Genuss und genießen

Genuss und genießen

Foto: Sr. Iris
© Sr. Iris / PIXELIO

Das Verb genießen heißt heute Freude an etwas haben. Seine ursprüngliche Bedeutung ist fangen, ergreifen, erwischen. Das, was man so erworben hat, gehört einem, hat man inne, kann man nutzen. Daraus erklären sich also die Substantive Nießbrauch und Nutznießung, aus mittelhochdeutsch niesz, Benutzung, Genuss. Beides hat eine Parallele in niederhochdeutsch nieß.

Nießbrauch, im schweizerischen Recht Nutzniessung, bedeutet das unveräußerliche, unübertragbare und nichterbliche dingliche Recht, Nutzen zu ziehen aus fremdem Eigentum, eine Lehnübersetzung des aus dem Römischen Recht übernommenen usus fructus.

Ususfructus bedeutet, aus einer Sache alle Früchte und Nutzungen zu ziehen und alle Arten des Gebrauchs zu machen. Der Nießbraucher, der Nutznießer, ist also der wirtschaftliche Eigentümer. Außerhalb der juristischen Fachsprache verwendet man das Verb nutznießen auch übertragen für eine solches Besitzverhältnis.

Daraus ergibt sich, dass genießen, Genießer, un/genießbar hervorgegangen sind aus der Bedeutung nutzen. Auch damit verwandt ist Genosse, einer, mit dem man etwas teilt, genießt und nutzt: Zeit und Weg. Tisch und Bett.

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